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Die 1997 gegr?ndete private Forschungsgemeinschaft Mensch im Recht bezweckt die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik Mensch, Recht und Gerechtigkeit. Die Forschungsergebnisse werden auf einen anwendbaren Nutzen f?r die Praxis (Gesetzgebung, Rechtsanwendung) ausgerichtet. Die wissenschaftliche Arbeit erfolgt nach M?glichkeit interdisziplin?r.
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